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NÄCHSTER EINGABETERMIN

Projektausschreibung 2012: Der Termin für die nächste Eingabe ist der 1. September 2012. Weitere Details an dieser Stelle finden Sie im Frühjahr 2012.

 
 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Alle öffentlichen und privaten Forschungsinstitutionen in der Schweiz sowie international können sich um Forschungsmittel bewerben.
Grundsätzlich wird nur Forschung auf hohem wissenschaftlichem Niveau, die mit den Zielen der FSM übereinstimmt, unterstützt. Zur Förderung eines Gebietes können auch Vorprojekte (seed money) bewilligt werden.

   
   
STATISTIK PROJEKTANTRÄGE
Seit Beginn der Forschungsförderungsaktivitäten im Jahre 2000 gingen 144 Projektanträge im Gesamtvolumen von 21.2 Mio. CHF ein. Davon wurden bis jetzt 38 Projekte im Umfang von 4.9 Mio. CHF gefördert.

Grossansicht der Grafik per Mausklick
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Number of proposalsProjektanträge in Mio. SFr.Projektanträge nach Forschungsfelder
   
   
EVALUATIONSVERFAHREN

Die Evaluation der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Als erstes reichen Bewerber ein kurzes Pre-Proposal [doc, 145KB] ein. Diese Skizzen werden von einem wissenschaftlichen Ausschuss nach den üblichen Kriterien [pdf, 22KB] für Forschungsprojekte begutachtet. Die erfolgreichen Bewerber werden aufgefordert, ihr Projekt zu einem Full-Proposal [doc, 272KB] auszuarbeiten. Die Full-Proposals werden wiederum vom Ausschuss beurteilt. Bei Bedarf werden externe Gutachter beigezogen. Die Gesuchsteller der bewilligten Projekte erhalten einen Vertrag Mustervertrag, [pdf, 99KB]. Rekurse gegen Entscheide des wissenschaftlichen Ausschusses können innert Monatsfrist an den Stiftungsrats-Präsidenten adressiert werden.

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TERMINE

Forschungsskizzen können jährlich auf den 1. September eingereicht werden. Entscheide über die eingereichten Skizzen (Pre-Proposals) werden bis Mitte Oktober mitgeteilt. Full-Proposals müssen bis Ende November eingereicht werden. Die definitiven Entscheide über Projektunterstützung fallen bis Mitte Dezember.

Termin-Übersicht Ausschreibung

   
   
FINANZIERUNGSRICHTLINIEN

Die FSM übernimmt i.d.R. Personalkosten und ausserordentliche Auslagen für Felduntersuchungen (Equipment, Verbrauchsmaterial, Spesen, etc.). Standardequipment (Büromatik, Laborapparate) und Kongressreisen werden nicht finanziert. Doktorandensaläre müssen zu institutsüblichen Ansätzen budgetiert werden. Alle zur Durchführung der Forschungsarbeiten notwendigen Bewilligungen (z.B. von Ethikkommissionen) sind von den Projektstellern einzuholen.

Das durchschnittliche Förderungsvolumen eines Projektes beträgt CHF 100'000. Die Projekte sind von der MwST. befreit.

Es empfiehlt sich - insbesondere bei Projektvorschlägen, welche die durchschnittliche Förderungssumme deutlich übersteigt - eine Teilfinanzierung einzubringen.

   

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letzte Aenderung: 16.09.2011  
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