Die Evaluation
der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Als erstes
reichen Bewerber ein kurzes Pre-Proposal
[doc, 145KB]
ein. Diese Skizzen werden von einem wissenschaftlichen
Ausschuss nach den üblichen Kriterien
[pdf, 22KB]
für Forschungsprojekte begutachtet. Die erfolgreichen Bewerber
werden aufgefordert, ihr Projekt zu einem Full-Proposal
[doc, 272KB]
auszuarbeiten. Die Full-Proposals werden wiederum vom Ausschuss
beurteilt. Bei Bedarf werden externe Gutachter beigezogen. Die Gesuchsteller
der bewilligten Projekte erhalten einen Vertrag Mustervertrag, [pdf, 99KB]. Rekurse gegen Entscheide
des wissenschaftlichen Ausschusses können innert Monatsfrist
an den Stiftungsrats-Präsidenten
adressiert werden.
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